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  • · Nachricht · Einkünftequalifizierung

    Eine Steuerberatungs-GmbH & Co. KG hat gewerbliche Einkünfte

    | Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG hat gewerbliche Einkünfte, wenn ein Komplementär eine Steuerberatungs-GmbH ist, die kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte hat. Die Komplementär-GmbH ist wie ein berufsfremder zu behandeln (FG Düsseldorf 26.11.20, 9 K 2236/18 F, Rev. BFH VIII R 31/20 ). |

     

    An der GmbH & Co. KG waren ein Steuerberater als Kommanditist und ein weiterer Steuerberater sowie eine Steuerberatungsgesellschaft mbH als Komplementäre beteiligt. Geschäftsführer waren die beiden Komplementäre. Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die nicht am Gewinn und Verlust der Klägerin beteiligt war, war der als Komplementär beteiligte Steuerberater.

     

    Das FA und das FG qualifizierten die Einkünfte der GmbH & Co. KG als solche aus Gewerbebetrieb, da nicht alle Gesellschafter der Klägerin freiberufliche Einkünfte erzielten. Die Einkünfte der Komplementär GmbH seien kraft Gesetzes gewerbliche Einkünfte. Aufgrund ihrer Haftung als Komplementärin und ihrer Geschäftsführungsbefugnis sei die GmbH eine Mitunternehmerin der klagenden Kommanditgesellschaft . Diese mitunternehmerische Beteiligung der Steuerberatungsgesellschaft mbH sei so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden. Der Umstand, dass der einzige Gesellschafter der GmbH Steuerberater sei, ändere daran nichts .

    Quelle: ID 47067005