· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs bei überzahltem Entgelt
| Ein Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts wird grundsätzlich in dem Zeitpunkt fällig, in dem bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass eine Überzahlung vorliegt. |
WICHTIG | Das ergibt sich aus einer Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 13.12.2010, Az: 5 Sa 890/10; Abruf-Nr. 111295). Das LAG stützt sich dabei auf die Ansicht des BAG (Urteil vom 1.6.1995, Az: 6 AZR 912/94).
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 112 | ID 27300280