· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Pauschalentgeltvereinbarung ist statthaft
| Arbeitgeber dürfen eine arbeitsvertragliche Vereinbarung dahingehend treffen, dass 20 Überstunden pro Monat mit der Vergütung abgegolten sind. Das LAG München hat eine entsprechende Klausel abgesegnet. Sie benachteiligt einen Arbeitnehmer nicht unangemessen. |
Das LAG München hält eine Pauschalentgeltvereinbarung auch dann für statthaft, wenn sie neben dem schriftlichen Arbeitsvertrag lediglich mündlich erteilt wird, etwa in der Form, dass die ersten 20 Überstunden pro Monat „mit drin“ sind. Die Regelung ist weder überraschend noch benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen. Und sie ist auch nicht wegen Lohnwuchers sittenwidrig und nichtig (Urteil vom 26.10.2010; Az: 6 Sa 595/10; Abruf-Nr. 112621).
Quelle: ID 28460550