· Fachbeitrag · Lohnpfändung
Ruhegeldzahlungen eines GmbH-Geschäftsführers sind pfändbar
| Die Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensionsvertrag gelten als Arbeitseinkommen. Sie sind daher pfändbar, entschied der BGH (Beschluss vom 16.11.2016, Az. VII ZB 52/15, Abruf-Nr. 191235 ). |
Weiterführende Hinweise
- Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2015“ finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43379788
- Beitrag „Das pfändbare Arbeitseinkommen ist nach der Nettomethode zu ermitteln“, LGP 2/2014, Seite 25 → Abruf-Nr. 42474215
Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 21 | ID 44463429