· Fachbeitrag · Lohnzuschläge
Nach § 3b EStG steuerfreie Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbar
| Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei im Rahmen des § 3b EStG gewährt, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Das hat der BGH klargestellt. |
Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbare Erschwerniszulagen, soweit diese den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Als Anhaltspunkt für „das Übliche“ kann nach Ansicht des BGH § 3b EStG herangezogen werden. Sprich: Nachtarbeitszuschläge, die für tatsächlich geleistete Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind in den Grenzen des § 3b EStG steuerfrei - und unpfändbar (BGH, Beschluss vom 29.06.2016, Az. VII ZB 4/15, Abruf-Nr. 187472).
Weiterführender Hinweis
- Lesen Sie in LGP 9/2016 auf Seite 147 → Abruf-Nr. 44190940, was Sie bei der Gewährung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen beachten müssen.
Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 146 | ID 44194058