· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Ist die Gestellung der BahnCard 100 steuerfrei nach dem neuen § 3 Nr. 15 EStG?
| Überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine BahnCard 100, darf der Arbeitnehmer die BahnCard uneingeschränkt nutzen. In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Gestellung der BahnCard 100 steuerfrei nach dem neuen § 3 Nr. 15 EStG ist. |
Frage: Ein Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer für die Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sowie für die geschäftlichen Fahrten eine BahnCard 100. Er fragt, ob die BahnCard-Gestellung nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei ist. Ist die Vergleichsprüfung der Kosten überflüssig geworden?
Antwort: Für die Gestellung der BahnCard 100 kommt § 3 Nr. 15 EStG nicht in Betracht. Denn sie wird privat im Linienverkehr genutzt.
Begünstigt: Fahrten im Linienverkehr
Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, zu den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 3 Nr. 15 S. 1 EStG). Entsprechend steuerfrei sind die Arbeitgeberleistungen, wenn zwar keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, der angefahrene Ort aber einen Arbeitgeber-Sammelpunkt (z. B. ein Busdepot) darstellt oder die Fahrt zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet durchgeführt wird (§ 3 Nr. 15 S. 1 EStG).
Nicht begünstigt: Privatfahrten im Linienverkehr
Anders als für Privatfahrten im öffentlichen Personennahverkehr sind Arbeitgeberleistungen für Privatfahrten im Linienverkehr grundsätzlich steuerpflichtig. Diplom-Finanzwirt Walter Niermann, LSt-Referent NRW, vertritt zwar in DB 2018, 2894 (2896) die Ansicht, dass eine über die Strecke zwischen Wohnung/Betrieb hinausgehende Fahrtberechtigung unbeachtlich ist, „wenn deren Wert von verhältnismäßig geringer Bedeutung ist“.
Bei der BahnCard 100 dürfte die private Fahrtberechtigung aber beachtlich sein. Sie gilt bundesweit. § 3 Nr. 15 S. 1 EStG scheidet aus. Daraus folgt auch: Schafft der Arbeitgeber eine BahnCard 100 an, muss er weiter prognostizieren und dokumentieren, welche Auswärtstätigkeiten der Arbeitnehmer in dem Jahr voraussichtlich unternimmt (LGP 5/2018, Seite 75 → Abruf-Nr. 45140566).
PRAXISTIPP | Die Wirtschaftsverbände (8er-Runde) haben aktuelle lohnsteuerliche Fragen an das BMF adressiert. Dabei möchten sie auch wissen, ob der Zuschuss des Arbeitgebers zu einer BahnCard 100 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unabhängig von der Privatnutzung steuerfrei ist, wenn der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen mindestens in Höhe des Zuschusses als Werbungskosten geltend machen könnte. LGP hält Sie auf dem Laufenden. |