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  • · Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit

    Langjähriger Einsatz eines Monteurs auf einer Baustelle

    | Ein Monteur, der mehr als 20 Jahre auf ein und derselben Baustelle eingesetzt wird, übt nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz keine Auswärtstätigkeit aus. |

     

    Entscheidend für eine Auswärtstätigkeit ist, ob der Arbeitnehmer sich aufgrund des konkreten Dienstverhältnisses auf Fahrten zu immer neuen Tätigkeitsstätten einstellen muss, die er nicht durch die Wahl eines entsprechenden Wohnsitzes vermeiden kann. Für die Richter waren diese Voraussetzungen gerade nicht erfüllt, weil der Monteur viele Jahre in einem Kraftwerk eingesetzt war und nicht damit rechnen musste, von seinem Arbeitgeber an immer neuen Baustellen eingesetzt zu werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.5.2011, Az. 1 K 2465/09; Abruf-Nr. 114132).

     

    PRAXISHINWEIS | Der Monteur hat Revision zum BFH eingelegt (Az. VI R 47/11). Interessant wird der Ausgang des Verfahrens auch für Arbeitgeber sein, weil damit mittelbar die Frage beantwortet wird, ob sie Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei erstatten können.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 39 | ID 30840940