· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Bundesrat blockiert Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
| Die geplante Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro liegt auf Eis. Denn der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 blockiert. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. |
Hintergrund: Unter den zahlreichen Vereinfachungen des Steuervereinfachungsgesetzes war auch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro. Dadurch sollten Einzelnachweise bei der Einkommensteuererklärung entbehrlich werden. Der Erhöhungsbetrag von 80 Euro sollte erstmalig in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt werden (LGP Ausgabe 4/2011, Seite 60). Der Bundesrat hat diese Änderung nicht beanstandet, sondern seine Zustimmung zum Steuervereinfachungsgesetz aus anderen Gründen verweigert: Seit 1975 seien die Behinderten-Pauschbeträge unverändert; deshalb müssten sie in ihrer Wirkung und Höhe überprüft und im Rahmen eines geeigneten Gesetzgebungsverfahrens entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden.