· Fachbeitrag · Mitarbeiterbeteiligung
Geldwerter Vorteil bei verbilligtem Erwerb einer Beteiligung
| Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung, den ein Unternehmen einem bisher selbstständigen Mitarbeiter im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt, ist als Arbeitslohn zu berücksichtigen. Das hat der BFH für einen Mitarbeiter bestätigt, der erst nach dem Beteiligungserwerb Arbeitnehmer einer GmbH wurde. |
Hintergrund | Im entschiedenen Fall überließ eine GmbH 50 Prozent ihrer Anteile einem bisher für die GmbH selbstständig tätigen Mitarbeiter. Er sollte verstärkt für die GmbH tätig werden und wurde als Geschäftsführer angestellt. Der BFH sah in dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem laut Betriebsprüfung höheren Wert der Anteile eine Vorabvergütung für künftige Dienste an die GmbH. Letztendlich musste der Kläger 476.000 Euro geldwerten Vorteil bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit nachversteuern (BFH, Urteil vom 26.6.2014, Az. VI R 94/13; Abruf-Nr. 142500).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Die verbilligte Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber - darauf kommt es steuerlich an“, LGP 5/2011, Seite 84; im Archiv auf lgp.iww.de