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Neues BMF-Schreiben zu den Reisekosten liegt nun vor
| Das seit 1. Januar 2014 geltende Reisekostenrecht wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Antworten darauf soll das neue 62 Seiten umfassende BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 geben, welches das BMF-Anwendungsschreiben vom 30. September 2013 ersetzt. |
Wichtig | „LGP“ wird das neue BMF-Schreiben analysieren und für Sie herausarbeiten, was wichtig ist. Wer vorab einen Blick auf das Schreiben vom 24. Oktober 2014 werfen möchte, findet es auf lgp.iww.de unter der Abruf-Nr. 143138. Kleine Lesehilfe: Die gegenüber dem Schreiben vom 30. September 2013 geänderten Passagen sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Weiterführende Hinweise
- BMF, Anwendungsschreiben vom 30.9.2013, Az. IV C 5 - S 2353/13/10004; Abruf-Nr. 133156
- Beitrag „Anwendungsschreiben zur Reisekosten-Reform ab 1. Januar 2014 bringt Klarheit“, LGP 11/2013, Seite 185
- Beitrag „Erste Tätigkeitsstätte: Zuordnung, Kriterien bei Nichtzuordnung und Gestaltungsempfehlungen“, LGP 12/2013, Seite 205
- Beitrag „Die Auswirkungen der Gestellung von Mahlzeiten auf die neue Verpflegungspauschale“, LGP 1/2014, Seite 4
- Beitrag „BFH-Urteile zur regelmäßigen Arbeitsstätte mit Bedeutung für die erste Tätigkeitsstätte seit 2014“, LGP 1/2014, Seite 11
- Beitrag „Reisekostenreform 2014: Antwort auf Fragen aus der Leserschaft“, LGP 3/2014, Seite 42
- Beitrag „Reisekostenersatz und Tagesspesen für Fahrpersonal richtig abrechnen - Teil I“, LGP 4/2014, Seite 65
- Beitrag „Reisekostenersatz und Tagesspesen für Fahrpersonal richtig abrechnen - Teil II“, LGP 5/2014 Seite 77
- Beitrag „Mahlzeiten bei Fortbildungsmaßnahmen lohn- und umsatzsteuerlich richtig behandeln“, LGP 6/2014, Seite 95
- Beitrag „Überlassung einer BahnCard an Arbeitnehmer“, LGP 7/2014, Seite 113
Quelle: ID 42624039