· Fachbeitrag · Steuerticker
Wichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen die wichtigsten Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben zur Lohnsteuer im Überblick. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Dienstwagenbesteuerung: Einsprüche gegen die Ein-Prozent-Regelung werden zurückgewiesen Der BFH hält die Bewertung der privaten Dienstwagennutzung mit einem Prozent vom Bruttolistenpreis für verfassungskonform (BFH, Urteil vom 13.12.2012., Az. VI R 51/11; Abruf-Nr. 130768). Einsprüche gegen Lohnsteuerfestsetzungen, die sich gegen die Bruttolistenpreisemethode ohne Abzug üblicher Rabatte wenden, werden deshalb zurückgewiesen (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.12.2013; Abruf-Nr. 140311). Wer sich dennoch dagegen wehren will, muss innerhalb Jahresfrist selbst beim Finanzgericht Klage einreichen.
Duale Ausbildung: Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb voll abziehbar Fahrtkosten zu beruflichen Bildungsmaßnahmen, die keine Erstausbildung sind, können vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgesetzt werden. Eine Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige bzw. erste Tätigkeitsstätte dar, da ihr Aufsuchen vorübergehenden Charakter hat. Insofern gelten bei Fahrten zum Ausbildungsbetrieb im Rahmen einer dualen Ausbildung die 0,30 Euro pro gefahrenem und nicht nur pro Entfernungskilometer (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2013, Az. 6 K 1103/13; Abruf-Nr. 140309). Das letzte Wort hat der BFH (Az. III R 60/13).
Erstausbildung: Begrenzung auf Sonderausgabenabzug bestätigt Der BFH hat bestätigt, dass Aufwendungen für ein Erststudium nach der allgemeinen Schulausbildung, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, vom Studenten nicht als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können (§ 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG). Außerhalb einer dualen Ausbildung oder eines dualen Studiums sind Ausbildungs- oder Studienkosten nur als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) bis zu 6.000 Euro im Jahr abziehbar (BFH, Urteil vom 5.11.2013, Az. VIII R 22/12; Abruf-Nr. 140052).
Doppelter Haushalt: Keine berufliche Veranlassung bei Mitbenutzung durch Tochter Nutzt ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung, in der auch die erwachsene, aber mangels eigener Einkünfte noch unterhaltsberechtigte Tochter wohnt, spricht dies nach Ansicht des FG Münster gegen die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung des Vaters. Die Wohnungskosten wurden nicht als Werbungskosten anerkannt, weil eine klare Trennung in private und berufliche Veranlassung nicht möglich sei (FG Münster, Urteil vom 15.11.2013, Az. 14 K 1196/10 E; Abruf-Nr. 140177; rechtskräftig, zugelassene Revision wurde nicht eingelegt).
Geldwerter Vorteil: Bewertung kostenloser oder vergünstigter Reisen an Reisepersonal (Kreuzfahrt) Gewährt ein Reiseunternehmen oder im Streitfall eine Reederei seinen Arbeitnehmern (mit Begleitperson) kostenlose oder vergünstigte Reisen, ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 4.9.2013, Az. 2 K 23/12; Abruf-Nr. 140310; rechtskräftig) hat Maßstäbe für die Bewertung (in der Regel Schätzung des Marktpreises zum Reiseantritt) und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Rabattfreibetrags gesetzt.
Lohnsteuer: Bewertung von Gemeinschaftsunterkünften bei der Bundeswehr und Bundespolizei Das Finanzministerium Niedersachsen hat zur lohnsteuerlichen Bewertung der Gemeinschaftsunterkünfte bei Angehörigen der Bundeswehr und der Bundespolizei die Werte für 2014 veröffentlicht (FinMin Niedersachsen, Verfügung vom 27.11.2013, Az. S 2334-25-3332; Abruf-Nr. 140199).
DBA: Stand der Abkommen zum 1. Januar 2014 Das BMF hat die Übersicht über die am 1. Januar 2014 geltenden sowie die geplanten Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert. Bei den bestehenden Abkommen ergeben sich kaum Änderungen. Allerdings sind mit acht Ländern erstmalige Abkommen geplant und mit elf Ländern neue Abkommen auf dem Gebeit der Amtshilfe und des Informationsaustausches (BMF, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen sowie der Abkommensverhandlungen, Az. IV B2/StandDBA01012014; Abruf-Nr. 140290). |