17.07.2015 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, der eine strafbewehrte Stimmbindungsvereinbarung mit der Mehrheit der Mitgesellschafter, aber nicht mit allen getroffen hat, übt als Geschäftsführer selbst dann eine selbstständige Tätigkeit aus, wenn er an der Gesellschaft mit weniger als 50 Prozent der Anteile beteiligt ist. Er ist rentenversicherungsfrei. Zu diesem erfreulichen Schluss ist das SG München gelangt.
10.07.2015 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Selbstständige Ernährungsberater sind nicht als Lehrer einzustufen, weil bei ihnen die Vorbereitung individueller Entscheidungen und Verhaltensänderungen im Vordergrund steht und nicht die Vermittlung von Wissen und ...
08.07.2015 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin selbstständig tätig ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
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01.07.2015 · Nachricht · Elterngeld
Die neuen Regeln zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen neuen Elterngeldrechner bereitgestellt. Darin lassen sich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren. Den Elterngeldrechner finden Sie auf elterngeld-plus.de .
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22.06.2015 · Fachbeitrag ·
Sonderzuwendungen
Regelmäßig zur Urlaubszeit stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie die SV-Beiträge auf das Urlaubsgeld berechnen. LGP erläutert die Regeln.
18.06.2015 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Komplementäre, die in der KG mitarbeiten, haften gesamtschuldnerisch. Sie stehen deshalb nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind sozialversicherungsfrei. Auch mitarbeitende Kommanditisten, die ...
03.06.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnpfändung
Turnusmäßig – alle zwei Jahre – wurden zum 1. Juli 2015 die Pfändungsfreigrenzen an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Damit erhöhen sich unter anderem die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.