· Fachbeitrag · Elterngeld
SFN-Zuschläge und Weihnachtsgeld beim Elterngeld außer Ansatz
| Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Weihnachtsgeld werden bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Einkommens nicht berücksichtigt. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |
Nach Ansicht des Gerichts bleiben die Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit beim Elterngeld außer Ansatz, weil sie nach § 3b EStG steuerfrei sind und deshalb nicht zu den (steuerpflichtigen) Einkünften gehören. Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um einen sonstigen, nicht laufenden Bezug nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG. Dieser kann nicht als Einnahme nach § 2 Abs. 7 BEEG berücksichtigt werden (Urteil vom 28.6.2011, Az: L 11 EG 4107/09; Abruf-Nr. 113303).
WICHTIG | Das LSG hat die Revision zugelassen. Daher bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.