· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Unfall auf dem Weg zum Geldabheben kein Arbeitsunfall
| Wer auf dem Weg zum Geldabheben bei seiner Privatbank von einem Pkw angefahren wird, erleidet keinen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfall. Denn beim Geldabheben handele es sich grundsätzlich um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, entschied das SG Osnabrück. |
Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, weil der Berufskraftfahrer sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf dem versicherten Weg befunden habe. Das SG Osnabrück gab ihr Recht (SG Osnabrück, Urteil vom 5.12.2013, Az. S 19 U 43/11; Abruf-Nr. 140246).
Wichtig | Hätte der Fahrer die Anweisung nachweisen können, dass er auf den Touren Bargeld für Spesen mitführen muss, er aber keines oder zu wenig bei sich hatte, hätte eventuell ein Arbeitsunfall anerkannt werden können.
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