Der BFH (13.1.15, IX R 22/14) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Verluste, die in vergangenen Jahren entstanden waren, nach § 10d EStG gesondert festgestellt werden können, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer für das Verlustentstehungsjahr nicht erfolgt ist und auch aufgrund inzwischen eingetretener Festsetzungsverjährung nicht mehr erfolgen kann. Die Klärung dieser Rechtsfrage ist insoweit von Bedeutung, als Verluste nur dann in späteren Jahren steuerlich nutzbar gemacht werden können, ...
Liegt der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit eines selbstständigen Handelsvertreters in seinem häuslichen Arbeitszimmer, dann können die Kosten hierfür vollständig als Betriebsausgaben anerkannt werden (FG ...
Der BFH hat sich erneut in zwei Urteilen mit der Abgeltungsteuer befasst und dabei einerseits entschieden, dass ein Werbungskostenabzug auch im Rahmen der Günstigerprüfung nicht möglich ist (BFH 28.1.
Für die Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 UStG) ist ein Ausfuhrnachweis erforderlich. Dies erfolgt EU-einheitlich durch die verpflichtende Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (IT-Verfahren ATLAS). Das BMF (23.1.15, IV D 3 - S 7134/07/10003-02) hat nunmehr die als Ausfuhrnachweis anerkannten Ausgangsvermerke in diesem Verfahren erweitert.
Einzelhändler sind nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln ...
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, sodass man davon ausgehen könnte, dass sich insoweit kaum umsatzsteuerrechtliche Probleme ergeben. Im Hinblick auf die (zeitliche) ...
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Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt aber bei einem Arbeitgeberwechsel (SenFin Berlin, Kurzinfo LSt Nr. 1/2015 vom 16.1.15, Abruf-Nr. 143966).