Bei unentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) setzen die schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen voraus, dass die Übertragung zeitgleich mit dem Anteil an der Personengesellschaft erfolgt. Der BFH (17.6.20, II R 38/17, Abruf-Nr. 218804 ) setzt dabei in einem für die Praxis höchst relevanten Urteil strenge Maßstäbe an. Der Beitrag stellt das Urteil vor und zeigt Lösungsvorschläge.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ...
Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien kann ab dem VZ 2020 nach § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen beantragt werden – und zwar in der ESt-Erklärung über die neue „Anlage ...
Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2021 kann auf Antrag teilweise oder vollständig (d. h. auf 0 EUR) herabgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag bis zum 31.3.21 beim FA eingeht und der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, wie aus einer Presseinformation des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom ...
Viele Gewerbetreibende, Freiberufler und Arbeitnehmer arbeiten wegen der Coronakrise von zu Hause aus. Aufgrund der strengen bzw. engen Grenzen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG scheidet dabei ein Kostenabzug für ...
Bei jungen Arbeitnehmern, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, ist zu vermuten, dass sie im Haus ihrer Eltern keinen eigenen Hausstand unterhalten. Anders sieht es ...
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 22.1.21 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 27.1.21 in Kraft und ist bis zum 14.3.21 gültig.