24.03.2023 · Nachricht aus MK · Verbotene Eigenmacht
Für Abgase, die durch das Laufenlassen eines Fahrzeugmotors ausgestoßen werden und auf den Stellplatz eines anderen einwirken, ist der Anwendungsbereich der Besitzstörung wegen verbotener Eigenmacht eröffnet. Der Umfang einer Duldungspflicht richtet sich nach § 906 Abs. 1 S. 1 BGB: Immissionen sind hinzunehmen, wenn sie den Gebrauch der Mietsache nur unwesentlich beeinträchtigen (LG Berlin 23.8.22, 67 S 44/22, Abruf-Nr. 234103 ).
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24.03.2023 · Nachricht aus MK · Mietmangel
Es begründet keinen Mangel des Mietobjekts i. S. v. § 536 BGB und damit keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 1 BGB, wenn es in einem Ladengeschäft zum Verkauf von Textilien, Schuhen, Taschen und Accessoires im Februar 2021 durch Publikumsverkehr zur Ansammlung von Aerosolen kam. Auch ein Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1, § 578 Abs. 2 S. 3 BGB liegt dann nicht vor (OLG Dresden 22.11.22, 5 U ...
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24.03.2023 · Nachricht aus MK · Eigenbedarf
§ 566 BGB ist auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (AG Köln 9.1.23, 203 C 144/22, Abruf-Nr. 234101 ).
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21.03.2023 · Fachbeitrag aus MK · Klage auf künftige Leistung
Vor allem im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung (etwa wegen Eigenbedarf), der der Mieter nach §§ 574 ff. BGB wegen unzumutbarer Härte widersprechen kann, hat der Vermieter ein Interesse daran, schnell Gewissheit über das Vertragsende zu erlangen. Der BGH hat jetzt geklärt, ob und wann der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist über eine Klage auf künftige Räumung nach § 259 ZPO eine Entscheidung erreichen kann.
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20.03.2023 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Der Beschluss über die Genehmigung, eine Dachterrasse zu erweitern, ist zu unbestimmt, wenn nicht ersichtlich ist, welche konkreten Veränderungen genehmigt werden, vor allem im Hinblick auf die optische Gestaltung der Außenbegrenzung sowie auch hinsichtlich des konkreten Ausmaßes der Erweiterung (AG Bonn 1.4.22, 210 C 44/21, Abruf-Nr. 234106 ).
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20.03.2023 · Fachbeitrag aus MK · Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum
Die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist in § 9a Abs. 2 WEG n. F. neu geregelt. Die Vorschrift ersetzt § 10 Abs. 6 S. 3 WEG a. F., wonach die Eigentümergemeinschaft Mängelrechte aus Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen konnte. Diese Vergemeinschaftung ist jetzt weggefallen. Das führt zur Rechtsunsicherheit, da laut Gesetzesbegründung die Rechtsprechung zum Bauträgerrecht beibehalten bleiben soll – und damit auch die ...
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20.03.2023 · Nachricht aus MK · Räumungsprozess
Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i. S. v. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt (OLG Düsseldorf 7.12.22, I-24 W 39/22, Abruf-Nr. 234104 ).
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23.02.2023 ·
Sonderausgaben aus MK · Downloads · Wohnraummiete
Die Kündigung wegen Zahlungsverzug ist der wohl mit Abstand wichtigste Kündigungsgrund. Die Sonderausgabe erläutert die Grundzüge und zeigt anhand typischer Fälle, worauf Sie achten müssen.
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
§ 19 WEG n. F. regelt die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums durch Beschluss. Er tritt an die Stelle des § 21 WEG a. F. (Verwaltung) und des 15 Abs. 2 WEG a. F. (Benutzung). Der Begriff der Benutzung entspricht dem des Gebrauchs und wurde ebenso wie bei § 18 Abs. 2 WEG n. F. nur aus sprachlichen Gründen gewählt. § 21 Abs. 1, 2, 4 und 8 WEG n. F. wurden in § 19 WEG n. F. nicht aufgenommen, da sich diese Regelungen aktuell in § 18 Abs. 1, ...
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus MK · Vertragsgemäße Nutzung
In vielen Mehrfamilienhäusern leben Mieter, die aufgrund einer körperlichen Behinderung auf einen Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen sind. Wenn sie in einem höheren Stockwerk wohnen und das Gebäude über keinen
geeigneten Fahrstuhl verfügt, können sie ihr Fortbewegungsmittel nicht mit in die Wohnung nehmen und lassen es oft im Treppenhaus stehen. Doch für die übrigen Mieter kann das zum Problem werden, wenn das Treppenhaus eng ist und es über keinen brauchbaren Abstellplatz verfügt.
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