Der Mieter darf einen Hund, den er mit Zustimmung des bisherigen Vermieters angeschafft hat, weiterhin halten, sofern kein wichtiger Grund für den Widerruf der Erlaubnis vorliegt. Dies gilt auch für Kampfhunde. Ein Widerruf kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter nachweist, dass der Hund vom gekündigten Mieter als „Waffe“ gegenüber Mitmietern eingesetzt wurde (AG Charlottenburg 30.5.24, 218 C 243/23, Abruf-Nr. 247515 ).
Die Neuregelung des § 20 WEG war wesentlicher Auslöser des WEMoG und sollte die Durchsetzung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vereinfachen. Der BGH hat sich 2024 gleich mehrmals damit befasst und für ...
Strom und Gas werden immer teurer. Das liegt nicht nur an einer Preisbeschleunigung durch Inflation und Energiekrise, sondern auch – im Hinblick auf Gaspreise – an politischem Willen. Denn der Ausstieg aus fossilen Energieträgern soll insbesondere zur Wärmegewinnung im Gebäudebereich forciert werden. Die staatlich verordnete „Preisschraube“ soll zum Umstieg auf erneuerbare Energien motivieren. Dieser und folgende Beiträge widmen sich daraus resultierenden Praxisproblemen zwischen Mieter und Vermieter.
DDR-Altmietverträge beschäftigen die Rechtsprechung (inzwischen) eher selten, werden aber immer noch auch an den BGH herangetragen. Vor Kurzem hatte der BGH durch eine Entscheidung aus Dresden Gelegenheit, der Frage ...
In aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen z. B. bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind etwa Wasserschäden durch ...
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
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Das Aufstellen eines Pools im mitvermieteten Garten stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, sondern ist verkehrsüblich. Eine Klausel im Mietvertrag, durch die der Mieter verpflichtet wird, eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist überraschend i. S. d. § 305c BGB. Dies gilt jedenfalls, wenn laut Mietvertrag die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden (AG Essen-Borbeck 29.11.24, 5 C 355/24, Abruf-Nr. 247055 ).