23.12.2014 · Fachbeitrag aus PA · Abrechnungsquiz
Wer sich viel mit der GOZ beschäftigen muss, kann zu Trainingszwecken eine vom IWW Institut entwickelte App nutzen. Der GOZ-Trainer verschafft den für die Abrechnung Verantwortlichen in den Zahnarztpraxen spielerisch mehr Sicherheit im Umgang mit der GOZ. Schon mehr als 5.000 Praxen haben den Trainer genutzt.
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10.12.2014 · Nachricht aus PA · Zahnarztbewertung
Arzt- und Zahnarztbewertungsportale im Internet werden immer beliebter. Zumeist gibt es von den Patienten viel Lob für ihren Zahnarzt. Die Zahl der extrem kritischen Bewerter, die sich mit Worten wie „Den kann man keinem weiterempfehlen“ oder „Kein guter Zahnarzt“ äußern, steigt aber leider stetig an. Zu Recht fragt sich der betroffene Zahnarzt dann, ob und wie er sich gegen die ungerechtfertigten Worte zur Wehr setzen kann.
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09.12.2014 · Nachricht aus PA · Krankenversichertenkarte
Die alte Krankenversichertenkarte wird zum 1. Januar 2015 durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Darauf haben sich die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte (KBV), der Zahnärzte (KZBV) und die Krankenkassen verständigt. Ab dem 1. Januar 2015 können die Versicherten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur noch mit der eGK ihren Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten aufsuchen. Die wichtigsten Informationen für Ihre Praxis haben wir nachfolgend zusammengefasst.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus PA · Recht
Darf die Kürettage an nichtärztliches Fachpersonal delegiert werden? Mit dieser interessanten Rechtsfrage befasst sich der folgende Beitrag.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus PA · Aktuelle Rechtsprechung
Ein neues Urteil des Amtsgerichts Celle (Az. 13 C 1449/135.2, Abruf-Nr. 143361 ) ist am 11. November 2014 zur Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit Einlagefüllungen und Kompositrestaurationen in Adhäsivtechnik, zur Abrechenbarkeit der subgingivalen Konkremententfernung bei PZR und zur Fälligkeit einer Rechnung ergangen.
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Im Hinblick auf die aus § 5 Abs. 2 GOZ in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ resultierende Begründungspflicht wird vereinzelt empfohlen, für Honorarberechnungen innerhalb des Gebührenrahmens (2,3- bis 3,5-fach) eine Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ abzuschließen, weil dadurch die Begründungspflicht entfalle und keine Stellungnahme bzw. Rechtfertigung zur Honorierung erfolgen müsse. Ist das zu empfehlen?
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus PA · Parodontalbehandlung
Der Abschnitt E. („Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums“) der GOZ entspricht weder in den Beschreibungen noch in der Bewertung dem Behandlungsaufwand und dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. In der GKV ist Teil 4 des BEMA („Systematische Behandlung von Parodontopathien“) seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 ein nicht schlüssiges Fragment. Die Diskrepanz zwischen der steigenden Häufigkeit von Parodontalerkrankungen und daraus resultierendem ...
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Fast regelmäßig wird die GOZ-Nr. 6090 (Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase, einschließlich Retention, je Kiefer) nicht erstattet. Die Kostenerstatter berufen sich oft fälschlicherweise auf drei Argumente: 1. Die GOZ-Nr. 6090 kann erst ab 18 Jahren abgerechnet werden. 2. Die GOZ-Nr. 6090 kann nur insgesamt einmal pro Kiefer abgerechnet werden. 3. Die GOZ-Nr. 6090 ist nicht neben den GOZ-Nrn. 6060 bis 6080 abrechenbar. Kein ...
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02.12.2014 · Fachbeitrag aus PA · Dokumentationsleitfaden
Im siebten Teil dieser Serie befassen wir uns mit der Dokumentation der klassischen weichteilchirurgischen Leistungen. Eines der obersten Gebote ist hier, dass die jeweilige Region, die Art und Funktion der weichteilchirurgischen Maßnahme sowie die aufgetretenen Schwierigkeiten angegeben werden. Nur so kann die Abrechnung rechtssicher gestaltet werden. Die ersten sechs Teile sind in den Nrn. 4, 6, 7, 8, 9, und 10 von PA erschienen und können im Online-Archiv unter pa.iww.de aufgerufen werden.
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