· Fachbeitrag · Der Wissenstest
Das Beschäftigtendatenschutz-Quiz: Die Lösungen
| Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis wird immer relevanter. Das stellten 2023 auch die Aufsichtsbehörden in Deutschland fest. Anhand von Praxisfällen aus den neuen Tätigkeitsberichten 2023 haben wir für Sie ein kurzes Quiz vorbereitet. Anbei nun die Lösungen zu den 10 Fällen der Aufsichtsbehörden in Deutschland. |
Die Fragen finden Sie hier: Fragen
Fall 1: Schreiben an die Belegschaft
Nein, das Verhalten des Arbeitgebers ist nicht rechtmäßig, sagt der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem 52. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz (S. 118 ff). Auch in streitigen Arbeitsverhältnissen besteht eine „Wohlwollenspflicht“ des Arbeitgebers. Eine datenschutzrechtliche Grenze wird dann überschritten, wenn eine Mitteilung an die Belegschaft in das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters eingreift.
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