· Fachbeitrag · Praxisfall
Geschäftsgeheimnis im Verein: Kann der Vorstand Auskünfte verweigern?
| In einem Verein ist das Auskunftsrecht der Mitglieder gegenüber dem Vorstand ein persönliches. Es kann deswegen nicht durch Beschluss der Mitgliederversammlung eingeschränkt werden. |
Frage: In unserem Verein ist es zu einem erbitterten Streit über die künftige Ausrichtung gekommen. Der Vorstand hat die Mehrheit der Mitglieder hinter sich. In der Mitgliederversammlung hat er Mitgliedern der „Gegenpartei“ auf deren Nachfragen hin Auskünfte zu Geschäftszahlen verweigert und sich das durch einen Beschluss absegnen lassen. Kann er das? Unsere Satzung sagt dazu nichts.
Antwort: Das Informationsrecht der Mitglieder ist grundsätzlich ein individuelles. Nur im Sonderfall darf der Vorstand Auskünfte verweigern.
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