· Fachbeitrag · Überblick
Datenschutz im Arbeitsverhältnis: 19 neue Entscheidungen, die Sie kennen sollten!
| Nachfolgend eine Übersicht von wichtigen Entscheidungen im Beschäftigtendatenschutz der letzten Monate, die Sie als Praktiker kennen sollten. |
1. Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis
BAG (20.6.24, 8 AZR 253/20): Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt. Ein Arbeitgeber, der als Medizinischer Dienst Gesundheitsdaten eines eigenen Arbeitnehmers verarbeitet, ist nicht verpflichtet zu gewährleisten, dass überhaupt kein anderer Beschäftigter Zugang zu diesen Daten hat.
2. Weitergabe von Patientendaten
LAG Mecklenburg-Vorpommern (26.3.24, 5 Sa 89/23): Die Weitergabe persönlicher Daten von Patienten an einen anderen Pflegedienst stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
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