· Fachbeitrag · Digitalsierung
Beispiele für geschäftliche E-Mail-Signaturen
| Eine rechtlich sichere E-Mail-Signatur hinzubekommen, ist gar nicht so leicht: Entweder fehlen wichtige Angaben oder es sind falsche enthalten. Zumal sich die Pflichtangaben je nach Rechtsform unterscheiden. So gelten zum Beispiel für ein nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen andere Vorgaben als für eine Offene Handelsgesellschaft. |
1. Zunächst: Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für die E-Mail-Signatur?
Seit dem 1.1.07 gelten geschäftliche E-Mails formal als Geschäftsbriefe. Wie diese müssen elektronische Nachrichten, die von eingetragenen Unternehmen verschickt werden, gewisse Pflichtangaben beinhalten. Zwingend erforderlich sind demnach u.a.:
- Name und Funktion des Absenders sowie der Name des Unternehmens oder der Organisation
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