· Fachbeitrag · Arbeitszeit
Zeiterfassung per Fingerabdruck?
| Nachdem das BAG eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung postuliert hat, werden eine Vielzahl von Zeiterfassungssystemen am Markt angeboten. Darunter befinden sich auch viele Systeme, die mit dem Fingerabdruck des Arbeitnehmers arbeiten. Aber ist das überhaupt datenschutztechnisch zulässig? |
1. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg
Das LAG Berlin-Brandenburg hat bereits 2020 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet werden kann (4.6.20, 10 Sa 2130/19).
In dem Fall hatte der Arbeitgeber in seiner radiologischen Praxis ein Zeiterfassungssystem eingeführt, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Das eingeführte System verarbeitet nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern die Fingerlinienverzweigungen (Minutien). Der Arbeitnehmer lehnte es ab, dieses System zu benutzen ab. Der Arbeitgeber erteilte ihm deshalb eine Abmahnung, gegen die sich der Arbeitnehmer gewandt hat.
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