· Fachbeitrag · Private Daten
Darf der Arbeitgeber die private E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Beschäftigten erfragen?
| Darf der Arbeitgeber die private E-Mail-Adresse oder private Telefonnummer des Mitarbeiters erfragen? Und ist dieser dann verpflichtet, sie dem Arbeitgeber auch mitzuteilen? Regelmäßig erhalten die Aufsichtsbehörden hierzu Beschwerden von Arbeitnehmern. So auch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, die das heikle Thema zum Anlass nahm und in ihrem Tätigkeitsbericht 2023 (S. 68 ff) gleich eine praktische Lösung anbietet. |
1. So sieht es die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Aufsichtsbehörde hält die Verarbeitung grundsätzlich für unzulässig, da es regelmäßig an der Erforderlichkeit fehle. Dies sei allerdings im Einzelfall zu prüfen. Und die Hürden hierfür legt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hoch.
Als Zweck der Datenverarbeitung für die Speicherung von privaten E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Mitarbeiter gäbe der Verantwortliche meist an:
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