· Fachbeitrag · Mailverkehr
Arbeitgeber antwortet auf Auskunftsersuchen per unverschlüsselter E-Mail: Ein Problem?
| Könnte es aus Sicht der Aufsichtsbehörde problematisch sein, wenn der Arbeitgeber auf ein Auskunftsersuchen des Arbeitnehmers per unverschlüsselter E-Mail antwortet? Eine Aufsichtsbehörde und ein Arbeitsgericht mussten sich mit diesem Fall jüngst befassen. |
1. Der Fall
Der Arbeitnehmer verlangte von seiner Arbeitgeberin Auskunft über alle über ihn gespeicherten Daten in schriftlicher Form. Mit unverschlüsselter Antwort-E-Mail übersandte die Arbeitgeberin eine Übersicht der digital verarbeiteten Daten. Zudem wurden die gespeicherten personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers ohne dessen Zustimmung an den Betriebsrat weitergeleitet. Per Post erteilte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer weitere Auskunft über die erhobenen und gespeicherten Daten.
Der Arbeitnehmer erhob Beschwerde beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (nachfolgend TLfDI). Dieser teilte ihm mit, die Auskunftserteilung mittels unverschlüsselter E-Mail verstoße gegen Art. 5 Abs.1 lit. f DSGVO. Anschließend beantragte er beim TLfDI eine Ergänzungsprüfung wegen der Übersendung der Daten an den Betriebsrat. In einer weiteren Sache teilte der TLfDI ihm mit, dass ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO vorliege, da ihm ein Datenblatt mit personenbezogenen Daten im pdf-Format als Anhang einer unverschlüsselten E-Mail übersandt worden sei.
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