· Fachbeitrag · Personalakte
Im laufenden Verfahren muss eine Abmahnung nicht aus der Personalakte gelöscht werden
| Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Löschen seiner Abmahnung aus der Personalakte, wenn diese auch gleichzeitig Gegenstand in einer Schadenersatzklage ist? Nein, sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen. Zumindest bis zur endgültigen Klärung der Schadenersatzklage hat der Arbeitgeber eine Dokumentationspflicht. |
1. Der Fall
Der Arbeitnehmer war von 1997 bis 2022 bei der Arbeitgeberin als Kraftfahrer beschäftigt. Am 25.10.21 monierte die Arbeitgeberin, dass der Arbeitnehmer nicht seine Arbeitsverhinderung unverzüglich vor Dienstbeginn am 18.10.21 mitgeteilt hat. Seine Krankmeldung sei nur bis 15.10.21 bekannt gewesen. Die Abmahnung wurde dem Arbeitnehmer im verschlossenen Kuvert übermittelt.
Der Arbeitnehmer klagte auf
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab € /