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  • 08.05.2024 · Nachricht · Schadenersatz

    Bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung reicht ein Kontrollverlust wohl noch nicht als Schaden

    | Folgt aus einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung ein Kontrollverlust des Betroffenen über seine Daten, reicht dies alleine nicht aus, um im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO automatisch von einem immateriellen Schaden ausgehen zu können. Das Verfahren muss auch nicht ausgesetzt, dem EuGH vorgelegt bzw. die Revision zugelassen werden. |