23.10.2023 · Fachbeitrag · Schadenersatz
Geringe Voraussetzungen für immateriellen Schadenersatz bei unzulässigem Detektiveinsatz
| Der immaterielle Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen rechtswidriger Detektivüberwachung setzt keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung (mehr) voraus. Einen Ausschluss vermeintlicher Bagatellschäden sieht das Gesetz nicht vor. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 89,00 € Monat