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  • 12.06.2024 · Fachbeitrag · Videoüberwachung

    So sieht die DSFA bei einer Videoüberwachung aus

    | Eventuell müssen Sie bei einer Videoüberwachung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen. Das ist dann der Fall, wenn die Form der Verarbeitung aufgrund der Art und des Umfangs voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat oder wenn öffentlich zugängliche Bereiche systematisch umfangreich überwacht werden. So z. B. die Landesbeauftrage für Datenschutz Niedersachsen. |