· Fachbeitrag · Videoüberwachung
Weitere Antworten zur Videoüberwachung ‒ Teil 2
| Nachfolgend weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema „Videoüberwachung“. |
1. Benötige ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Das ist in der Tat problematisch und kann so nicht einheitlich beantwortet werden. Haben Sie z. B. nur eine Kamera am Parkplatz installiert, steht für die Aufsichtsbehörde im Vordergrund, ob Sie an alle Details gedacht haben. Das heißt: Aufstellen entsprechender Hinweisschilder, Einhaltung der Speicherungsdauer, Abwägung der Interessen, Zweck der Videoüberwachung etc.. Wenn das Unternehmen dagegen eine bestimmte Größe hat und daher zahlreiche Kameras installiert hat, sieht die Sache anders aus. Daher: Stellen Sie sich die Frage, wie groß Ihr Unternehmen ist. Wenn es größer als ein Fußballfeld sein sollte und die Einrichtung einer Videoüberwachung nicht nur aus einzelnen Kameras besteht, sollte Sie eine DSFA durchführen.
Wichtig | Ist das Unternehmen zu einer DSFA verpflichtet, folgt daraus, dass es einen Datenschutzbeauftragten benennen muss. Das sieht § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG vor.
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