· Fachbeitrag · Hinweisgeberschutzgesetz
PB bietet Ihnen ein Muster „FAQ für Mitarbeiter“ zum Hinweisgeberschutzgesetz
| Wer eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betreibt, ist auch verpflichtet, seinen Mitarbeitern entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Je nach Zielgruppe im Unternehmen bietet es sich an, diese möglichst kurz zu halten und auf entsprechende „FAQ“ (Frequently Asked Questions) zu verweisen. Doch welche Fragen und Antworten sollen dort besprochen werden? |
PB Praxis Beschäftigtendatenschutz stellt Ihnen ein Muster zur Verfügung, wenn die interne Meldestelle mit einer Ombudsperson/einem Vertrauensanwalt (nachfolgend: Ombudsperson) ausgestattet ist. Selbstverständlich können Sie das Muster um weitere eigene Punkte ergänzen.
Sie finden das Muster im Downloadbereich unter
056_Muster „FAQ für Mitarbeiter“ zum Hinweisgeberschutzgesetz
oder direkt unter diesem Link: Muster