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  • · Fachbeitrag · Auskunftsanspruch

    5.000 EUR Schadenersatz für verspätete Auskunft?

    | Das Arbeitsgericht Mainz sprach einem Bewerber Schadenersatz in Höhe von 5.000 EUR wegen einer verspäteten Auskunft nach der DSGVO zu. |

    1. Das war passiert

    Die Parteien streiten über Auskunfts- und Entschädigungsansprüche nach DSGVO. Der Kläger bewarb sich auf eine Stelle beim Arbeitgeber. Nach der Absage bat er den Arbeitgeber um Offenlegung der Gründe. Daneben forderte er eine umfassende Auskunft sowie eine vollständige Datenkopie auf Grundlage von Art. 5 DSGVO. Der Arbeitgeber antwortete mit einer Mail und fügte die Datenschutzhinweise bei. Weitere Anfragen sollten an die dort genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden.

     

    Der Kläger erhob daraufhin Klage auf Auskunftserteilung, Bereitstellung einer umfassenden Kopie, der über ihn verarbeiteten Daten sowie Schadenersatz in Höhe von mindestens 5.000 EUR. Nach Erhebung der Klage erteilte der Arbeitgeber Auskunft und übermittelte eine Kopie der Daten.