· Nachricht · Architekten- und Ingenieurrecht
Baugerichtstag: Zielfindungsphase muss korrigiert werden
| Eigentlich wollte sich der Deutsche Baugerichtstag in seiner 7. Tagung vom 04. bis 05.05.2018 in Hamm nicht mit dem neuen Bauvertragsrecht auseinandersetzen. In punkto Zielfindungsphase (§ 650p Abs. 2 BGB) musste man dann doch eine Ausnahme machen. Zu dringlich erscheint der Anpassungsbedarf. PBP fasst die Vorschläge für Sie zusammen. |
Änderungsbedarf sah der Gerichtstag vor allem bei folgenden Punkten:
- Im Gesetz soll klargestellt werden, dass die Zielfindungsphase ausschließlich Leistungen umfasst, die zeitlich und inhaltlich vor der Grundlagenermittlung nach den Leistungsbildern der HOAI liegen.
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