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  • 19.12.2016 · Fachbeitrag · Architektenrecht

    § 648a BGB zur Minderung Ihrer Gewährleistung einsetzen

    | Dass die Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB ein sehr wirksames Instrument zur Honorarsicherung ist, ist in Planerkreisen größtenteils bekannt. Wussten Sie aber auch, dass Sie die Bauhandwerkersicherung einsetzen können, um Ihre Gewährleistungsfrist zu reduzieren? Nein? Dann machen Sie sich mit einer Entscheidung des OLG München vertraut. |