· Fachbeitrag · Architektenrecht
Den BGB-Rechtsdschungel bewältigen: Warum das Erstgespräch jetzt noch bedeutender wird
| Das alte Reizthema, „wann bin ich im Vertragsverhältnis und wann noch nicht?“ geht auch im neuen BGB weiter. Und nicht nur das. Weitere Fragen kommen dazu: „Beginnt die vertragliche Zusammenarbeit mit der Zielfindungsphase oder der Zielerreichungsphase?“ „In welcher Phase befinde ich mich denn?“ All das hat praktische Folgen. Es geht nicht mehr so wie früher, dass Sie erst einmal die eine oder andere Skizze fertigen, die Kosten grob ermitteln, um danach zu schauen, ob es irgendwann einen Auftrag gibt. Ihr Erstgespräch muss strukturierter ablaufen. PBP erklärt wie. |
Diese Basics müssen immer klar sein
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen BGB (§ 650p) klar geregelt, dass es eine Zielfindungs- und eine Zielerreichungsphase gibt. Außerdem müssen Sie den Vertragsbeginn einvernehmlich regeln. Sie müssen zu jedem Zeitpunkt Gewissheit darüber haben, wo Sie sind. In der
- 1. Akquisitionsphase,
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