· Nachricht · Architektenrecht
Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an den Modulen einer Fotovoltaikanlage verjähren in fünf Jahren.
| Das OLG Bamberg hat - soweit ersichtlich als erstes Obergericht - entschieden, dass Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an den Modulen einer Freiland-Fotovoltaikanlage nicht in zwei sondern in fünf Jahren verjähren. |
Die Begründung des OLG (die Anlage kann nicht entfernt werden, ohne dass sie komplett zerlegt und die Unterkonstruktion mit nicht unerheblichem Aufwand entfernt wird) spricht dafür, dass die Entscheidung auch auf Aufdachanlagen anwendbar ist. Auch für sie dürfte also bei Mängelansprüchen die fünfjährige Verjährungsfrist gelten (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.1.2012, Az. 6 W 38/11).
Quelle: ID 34173980