02.11.2017 · Nachricht · Architektenrecht
Komplexe Baukonstruktion: Architekt muss Fachplaner zuziehen
| Wird ein Architekt mit der Planung eines 240 qm großen Glasdachs beauftragt, die aus einer Stahlunterkonstruktion mit aufgeschraubten Profilen und einer Neigung von drei Grad besteht, ist dies technisch so komplex, dass er die Einschaltung eines Sonderfachmanns veranlassen bzw. empfehlen muss. Für Mängel haftet er wegen Planungs- und Überwachungsfehlern sowie Hinweispflichtverletzungen, so das OLG München. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig