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  • 02.11.2017 · Nachricht · Architektenrecht

    Komplexe Baukonstruktion: Architekt muss Fachplaner zuziehen

    | Wird ein Architekt mit der Planung eines 240 qm großen Glasdachs beauftragt, die aus einer Stahlunterkonstruktion mit aufgeschraubten Profilen und einer Neigung von drei Grad besteht, ist dies technisch so komplex, dass er die Einschaltung eines Sonderfachmanns veranlassen bzw. empfehlen muss. Für Mängel haftet er wegen Planungs- und Überwachungsfehlern sowie Hinweispflichtverletzungen, so das OLG München. |