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  • 26.06.2014 · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Kostengrenze kann wegen AGB-Verstoß unwirksam sein

    | Auch eine für nur einen einzigen Architektenvertrag vorformulierte Vertragsbedingung kann einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden. Die Vertragsregelung (hier: Kostengrenze) ist unwirksam, wenn dem Architekten durch die Klausel das volle Kostenrisiko des Bauvorhabens auferlegt wird und der Auftraggeber den Eindruck erweckt hat, bei dem von ihm vorgelegten Vertrag handele es sich um eine ausgewogene, für eine Vielzahl von Fällen anwendbare Musterregelung. |