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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Leistungsphase 1: Objektplaner muss nicht alles wissen, aber den Bauherrn auf alles hinweisen

    | Objektplaner müssen die Probleme, die sich aus der Bauaufgabe und den Anforderungen an die Planung ergeben, im Zuge der Leistungsphase 1 analysieren und klären. Das Ergebnis müssen sie dem Auftraggeber mitteilen und ihm eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf klargestellt. |

     

    OLG Düsseldorf betont Pflichten in Leistungsphase 1

    Das OLG reiht sich damit ein in die Liste an Gerichten, die die Bedeutung der Leitungsphase 1 für den Projekterfolg und die in dem Zusammenhang erforderliche Beratung des Auftraggebers durch den Objektplaner herausheben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2014, Az. 5 U 84/11; Abruf-Nr. 141910). Die Entscheidung erging zur HOAI 2009, sie gilt aber auch für die HOAI 2013.

     

    Architekten müssen auf den Projekterfolg gefnährdende Lücken hinweisen

    Die Maßgaben in den oben dargestellten Leitsätzen lassen befürchten, dass Architekten alles können müssen, um dem Auftraggeber die Entscheidungen zu erleichtern. Das ist aber natürlich zu viel verlangt. Schließlich kommt es zunächst darauf an, was Sie als konkrete Leistung schulden und was noch nicht Vertragsbestandteil ist. Das bedeutet aber auch, dass Sie zunächst klären sollten, ob Ihr Kenntnisstand der gestellten Planungsaufgabe entspricht.