Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Muss Planungsvertiefung anhand der HOAI-Lph erfolgen?

    | Das OLG Celle hat festgestellt, dass die Reihenfolge der Planungsabwicklung nicht generell zwingend der Chronologie der HOAI-Leistungsphasen entsprechen muss, wenn es fachlich auch anders geht und sinnvoll ist. Die Planungsabwicklung darf alternativ organisiert werden, wenn damit die vereinbarten Planungsinhalte und -ziele erreicht werden und diese Vorgehensweise nicht gegen Vertragsregeln verstößt. |

     

    Die Richter begründen dies damit, dass die HOAI reines Preisrecht darstellt und etwaige spezielle Anforderungen zur Chronologie der Planung nicht berücksichtigt. Im vorliegenden Fall war es dem Auftraggeber deshalb verwehrt, Honorarabzüge oder mangelbedingte Honorarkürzungen allein aus der Tatsache heraus zu generieren, dass das Planungsbüro die Chronologie der aufeinander folgenden Leistungsphasen nicht eingehalten hatte (Urteil vom 26.10.2011, Az: 14 U 59/11; Abruf-Nr. 113889).

     

    PRAXISHINWEIS | Beachten Sie bitte, dass diese Rechtsprechung auf die Alte HOAI bezogen ist und davon ausgeht, dass im Planungsvertrag keine Regelung enthalten ist, die die Reihenfolge der Planungsleistungen vorgibt. In der Neuen HOAI (vor allem § 3 Abs. 8) sieht das anders aus. Nach § 3 Abs. 8 Neue HOAI sind die Ergebnisse der Leistungsphasen jeweils mit dem Auftraggeber zu erörtern. Das bedeutet, dass die Neue HOAI hier - sozusagen als inhaltliche Regelung - in die Planungsabstimmung eingreift und formale Anforderungen an die Ergebnisse der Planung in jeder Leistungsphase formuliert.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 1 | ID 30425640