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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Verfliesung einer Industriehalle und die Pflichten des Planers

    | Muss die Verfliesung einer Industriehalle einer speziellen chemischen Belastung dauerhaft standhalten, darf der planende Architekt sich nicht darauf beschränken, die Chemikalienliste an die vermeintlich hinreichend erfahrenen Handwerker weiterzuleiten, so das OLG Koblenz. |

     

    Der Architekt muss vielmehr durch Nachfrage beim Hersteller der Fliesen, beim Produzenten des Fliesenklebers und vor allem beim Fabrikanten des Fugenmörtels sicherstellen, dass alle drei Komponenten einzeln, insbesondere aber in Kombination miteinander den speziellen Anforderungen des Objekts dauerhaft genügen. Vertrauen in die Fachkompetenz eines Handwerkers kann den Architekten allenfalls bei ganz einfachen Aufgaben entlasten, deren Bewältigung ohne Weiteres erwartet werden darf (OLG Koblenz, Urteil vom 25.9.2012, Az. 5 U 577/12; Abruf-Nr. 123527).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 36908930