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  • 29.08.2017 · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung

    OLG Brandenburg: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber

    | Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind als öffentliche Auftraggeber anzusehen. Sie müssen ihre Aufträge ausschreiben, so das OLG Brandenburg. |