· Fachbeitrag · Bauen im bestand
Umzubauender Altbau war nie genehmigt: So beugen Sie Honorarverlusten bei Umbauten vor
| Dieses Szenario kommt immer öfter vor: In den Leistungsphasen 1 bis 3 wird die Umnutzung eines Altbaus geplant. Die notwendigen Fachplaner sind beteiligt, die Genehmigungsplanung fertiggestellt. Dann kommt der Schock: Die Bauaufsichtsbehörde stellt fest, dass der Altbau nie genehmigt wurde und genehmigt daher auch den Umbau nicht. Die Planung ist nicht verwendbar. Der Honorarverlust für alle bisher erbrachten Leistungen droht. Es sei denn, Sie haben von Anfang an die Weichen richtig gestellt. |
Typische Fälle aus der Praxis
Erstaunlich viele bestehende Bauten verfügen nicht über Genehmigungen, die auf die aktuelle Nutzung des Bauwerks bezogen sind. Beispiele:
- Ein Fachwerkhaus wird aktuell als Wohngebäude genutzt und soll nach dem Verkauf zur Physiotherapieeinrichtung umgenutzt und umgebaut werden, verfügt aber nur über eine Genehmigung von 1923 als Stall.
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