· Fachbeitrag · Baugerichtstag 2025
Ein Planer klagt an: So klaffen Wunsch- und Istzustand bei der Objektüberwachung auseinander
| Beim 10. Baugerichtstag beraten Experten vom 23.-24.05. in Hamm u. a. darüber, ob es angezeigt ist, das vor allem von der Rechtsprechung geprägte Thema „Umfang der Überwachungspflicht von Architekten und Ingenieuren“ gesetzlich zu präzisieren. Warum das notwendig ist, wird aus den „Thesen“ deutlich, die der „Praktiker“ Markus Ernst, Gründer und Vorstand von ERNST2 Architekten dort vorträgt. Sie sind jetzt schon im „Thesenband“ zum Baugerichtstag nachlesbar und zeigen auf, wie weit Soll- und Istzustand bei der Objektüberwachung derzeit auseinanderklaffen. |
Die Aufgabe von Markus Ernst als „Thesensteller“
Markus Ernst hat von der Leitung des Arbeitskreises IV „Architekten- und Ingenieurrecht“ des Baugerichtstags die Aufgabe übertragen bekommen, aus Sicht des erfahrenen Praktikers ‒ aber juristischen Laien, der seit über 25 Jahren vorrangig im Bereich der Ausschreibung/Vergabe und Objektüberwachung tätig ist,
- die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Leistungserbringung der Objektüberwachung sowie
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