· Fachbeitrag · Bauleitung aktuell
Datenschutz auf dem Bau - Kann ein Betrieb den Versand von Jour-fixe-Protokollen blockieren?
von Thomas Feil, Rechtsanwalt, Hannover
| In der Praxis berufen sich Baufirmen zunehmend auf den Datenschutz, um Mängelfeststellungen in Protokollen zu verhindern oder zumindest die Verteilung der Protokolle an die beteiligten Baufirmen zu unterbinden. Gleiches gilt für andere „Veröffentlichungen“. Als bauleitendes Büro müssen Sie sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen. |
Das steht im Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 BDSG). Geschützt wird also das Individuum.
Knackpunkt: Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder Bestimmbarkeit üblichen Person(§ 3 Abs. 1 BDSG). Dazu gehören Name, Vorname, Anschrift oder sonstige Angaben, die der Identifizierung dienen. Die Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das BDSG oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig