Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Bauleitung aktuell

    Datenschutz auf dem Bau - Kann ein Betrieb den Versand von Jour-fixe-Protokollen blockieren?

    von Thomas Feil, Rechtsanwalt, Hannover

    | In der Praxis berufen sich Baufirmen zunehmend auf den Datenschutz, um Mängelfeststellungen in Protokollen zu verhindern oder zumindest die Verteilung der Protokolle an die beteiligten Baufirmen zu unterbinden. Gleiches gilt für andere „Veröffentlichungen“. Als bauleitendes Büro müssen Sie sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen. |

    Das steht im Bundesdatenschutzgesetz

    Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 BDSG). Geschützt wird also das Individuum.

    Knackpunkt: Umgang mit personenbezogenen Daten

    Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder Bestimmbarkeit üblichen Person(§ 3 Abs. 1 BDSG). Dazu gehören Name, Vorname, Anschrift oder sonstige Angaben, die der Identifizierung dienen. Die Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das BDSG oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG).