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  • · Fachbeitrag · Bauleitung aktuell

    Reisezeiten nur bei Vereinbarung abrechenbar

    | An- und Rückreisezeiten zur Baustelle dürfen nur dann im Stundenlohn abgerechnet werden, wenn dies zwischen den Parteien explizit so vereinbart ist. |

     

    Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, die sowohl für ausführende Unternehmen als auch für Planungsbüros gilt. Die Richter haben klargestellt, dass es im Baugewerbe nicht üblich ist, dass Fahrtkosten nach Stundenaufwand abgerechnet werden (Urteil vom 8.2.2011, Az: 21 U 88/10; Abruf-Nr. 112153).

     

    PRAXISHINWEIS | Stundensatzvereinbarungen werden vor allem beim Bauen im Bestand getroffen. Künftig darf die Bauleitung somit etwaige Reisezeiten von Arbeitskräften aus der Rechnung kürzen. Planungsbüros, die für die Bauleitung ein Zeithonorar vereinbart haben, sollten ihrerseits sicherheitshalber vereinbaren, dass für sie auch Reisezeiten zu vergüten sind.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 2 | ID 27833020