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  • · Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell

    Baustellensicherheit: OLG Frankfurt nimmt auch ausführende Unternehmen in die Verantwortung

    | Entlastung für die Bauüberwachung im täglichen Arbeitsumfeld bringt eine Entscheidung des OLG Frankfurt. Die Richter nehmen auch ausführende Unternehmen mehr in die Verantwortung, wenn es gilt, Gefahrenherde auf der Baustelle zu entdecken und zu entschärfen. |

     

    Wer verantwortet Sturz durchs Dach?

    Im vorliegenden Fall hatte ein Subunternehmer vom GU den Auftrag erhalten, eine Solaranlage auf einem Dach zu installieren. Im März 2010 brach eine Mitarbeiter des Sub, der auf dem Dach tätig war, nach unten durch und zog sich teils schwere Verletzungen zu. Er verlangte vom GU Schadenersatz, weil dieser für die Sicherheitsmaßnahmen zuständig gewesen sei, die einen Durchbruch durch die Dachkonstruktion verhindert hätten. Der GU hätte die Absturzsicherungen vor Arbeitsaufnahme des Sub schaffen müssen.

     

    Der GU sah das anders. Er war der Auffassung, dass die Arbeiten im Unfallbereich noch gar nicht hätten aufgenommen werden dürfen und der Sub im Übrigen selbst für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zuständig sei.