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  • 30.01.2019 · Nachricht · Bauüberwachung aktuell

    Handwerkliche Selbstverständlichkeit: BGH konkretisiert Pflichten

    | Auch bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten schuldet der Bauüberwacher eine Einweisung, die Entnahme von Stichproben und eine Endkontrolle. Das hat das KG Berlin im Einvernehmen mit dem BGH festgestellt. Die Hürden, sich bei einem Ausführungsmangel damit zu verteidigen, dass eine handwerkliche Selbstverständlichkeit vorgelegen habe, die man nicht intensiver habe überwachen müssen, sind damit höher gestellt worden. |