· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
Prüfung und Abrechnung von Arbeiten im Stundenlohn: Diese Klauseln sind AGB-widrig
| In vielen Bauverträgen ist fast immer als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) geregelt, dass Stundenlohnarbeiten nur abgerechnet werden, wenn sie schriftlich beauftragt werden oder wenn abgezeichnete Stundenlohnzettel vorgelegt werden. Das OLG Düsseldorf hat eine solche Klausel jetzt im Einvernehmen mit dem BGH für unwirksam erklärt. Erfahren Sie, was das für Ihre Prüfung von Stundenlohnabrechnungen bedeutet. |
Der Fall: Vertragsklausel zur Abrechnung ist nichtig
Im konkreten Fall hatte ein Auftraggeber einen Metallbauer mit Arbeiten beauftragt. Der Bauvertrag enthielt sinngemäß folgende Klausel:
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... Grundlage für die Abrechnung sind die von der Bauüberwachung des AG genehmigten Leistungsnachweise und Aufmaßprotokolle, die monatlich erstellt werden. Es werden nur die Leistungen vergütet, die schriftlich vor deren Ausführungen mit der Bauüberwachung des AG vereinbart worden sind. …. Die von der Bauüberwachung bestätigten Leistungsnachweise sind Grundlage für die Rechnungsstellung. |
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